Die Vorsorge im Rahmen der Mutterschaftsrichtlinie beginnt mit der Feststellung Ihrer Schwangerschaft. Die Vorsorgeuntersuchungen können Sie in unserer Hebammenpraxis in entspannter, vertrauensvolle Atmosphäre und mit ausreichend Zeit für Fragen durchführen lassen. Es besteht auch die Möglichkeit, die Vorsorgen im Wechsel von Arzt/Ärztin und Hebamme in Anspruch zu nehmen. Sie entscheiden selbst, wie und von wem Sie die Vorsorgeuntersuchungen erhalten, Sie können jederzeit in der Schwangerschaft Ihre Entscheidungen ändern. Für die Ultraschalluntersuchungen sind Termine beim Arzt notwendig. Die Vorsorgeuntersuchungen finden zunächst in einem 4-Wochen- Rhythmus, ab der 32. SSW in einem 2-Wochen- Rhythmus statt und werden im Mutterpass von der Hebamme dokumentiert.
Vorsorgeuntersuchungen sind für Sie kostenlos. Die Untersuchungen, die nicht von Ihrer Kasse bezahlt werden, tragen Sie selbst.
Alle Hebammenleistungen in der Schwangerschaft werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Privatversicherte müssen mit ihren Krankenversicherungen klären, in welchem Umfang Hebammenbetreuung abgedeckt ist.
Der Geburtsvorbereitungskurs umfasst 7 Kursabende mit je 2 Stunden, davon sind 3 Abende mit Partner möglich.
Der Kurs beinhaltet die Themen: Körperwahrnehmung, Atem-und Entspannungsübungen, den Ablauf einer Geburt, die möglichen Gebärpositionen, Kreißsaalführung, das Wochenbett, Stillen und die erste Zeit mit Ihrem Kind.
Die Kosten der werdenden Mütter werden von der Krankenkasse übernommen, der Partnerbeitrag ist eine private Leistung.
Alle Hebammenleistungen im Wochenbett und der Stillzeit werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Privatversicherte müssen mit ihrer Krankenversicherung klären, in welchen Umfang Hebammenbetreuung abgedeckt ist.
Den Kurs können Sie ca. 8 Wochen nach der Geburt beginnen.
Der Kurs beinhaltet in 7 Treffen (1x 1,5 Stunden wöchentlich) neben vielen Tipps der Körperwahrnehmung und -haltung im Alltag, die Kräftigung der Beckenbodenmuskulatur und findet mit Ihrem Kind statt.
Die Kosten werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.
Ab dem 3. / 4. Lebensmonat des Kindes empfiehlt sich ein Kursbesuch in der Babymassage. Unter fachgerechter Anleitung erlernen Mütter/Väter die Körpermassage an ihrem Kind. Im Mittelpunkt der traditionellen indischen Babymassage steht das Bedürfnis des Kindes, achtsam berührt und gestreichelt zu werden.